Johannes Gemeinschaft

Elternbeiträge

In Einklang und in Abstimmung mit der Gemeinde Mainaschaff sind die monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung in den Mainaschaffer Kindertagesstätten gemäß der Staffelung der Buchungszeiten festgelegt. Die Elternbeiträge sind als Monatsbetrag zwölfmal im KiTa-Jahr zu entrichten. Sie sind auch dann zu entrichten, wenn die Einrichtung während der Schließtage, an Feiertagen oder aus sonstigen Gründen geschlossen bleibt. Der Kindergartenbeitrag und das Essensgeld wird monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

Eltern, deren Einkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze nicht überschreitet, können beim Kreisjugendamt oder Sozialamt eine Antrag auf Übernahme des Kindergartenbeitrages stellen. Anträge liegen im Kindergarten bereit. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der Träger des Kindergartens das Kind vom Besuch ausschließen und den Kindergartenplatz kündigen. Weitere rechtliche und organisatorische Grundlagen enthält unsere kindergarteneigene Kindergartenordnung. Sie wird den Eltern bei der Aufnahme des Kindes mit dem Aufnahmevertrag ausgehändigt. Mit Ihrer Unterschrift erkennen sie diese Geschäftsbedingungen an.

 Geschwisterermäßigungen

Geschwisterermäßigungen können nur für in Mainaschaff wohnende Kinder, die gleichzeitig anerkannte Plätze in den Einrichtungen St. Margaretha, St. Peter und Paul und Wunderland besuchen (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort) in Anspruch genommen werden. Die Ermäßigungen werden trägerübergreifend für das/die jüngere/jüngeren Kinder gewährt.

Hier finden Sie die aktuellen Beiträge für den Kindergarten und die Kinderkrippe.

 

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